Streitigkeiten um Stockwerkeigentum

Nachbarschaftskonflikte

Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Sie haben aber eine Beziehung zueinander, ob gewollt oder nicht. 

Dabei können oft scheinbar harmlose Vorfälle eskalieren und zu Konflikten führen. Was zu Beginn noch akzeptabel scheint, führt schliesslich oft zu kräfteraubenden Zerwürfnissen. Man meidet die Begegnung. Die Lebensqualität leidet. 

Je dichter wir wohnen und je individueller wir sind, desto eher verstricken wir uns in einen Nachbarschaftskonflikt. Die Klassiker sind Streitigkeiten um:

  • Lärm- und Geruchsimmissionen
  • Kulturell bedingte Differenzen
  • Missverständnisse
  • Grenzüberschreitungen aller Art
  • Zu hohe Sträucher, Bäume oder Mauer
  • geplante Bauvorhaben

In Nachbarschaftskonflikt und Mietstreitigkeiten ist ein Mietstreit schlimm. Und der Vermieter will im Streit ums Stockwerkeigentum einen Mediator holen. in Biel oder Bern gibt es das.

Streitigkeiten um Stockwerkeigentum

Gerade im Stockwerkeigentum sind die Bewohner eng miteinander verbunden. Und das nicht nur räumlich, sondern auch finanziell. Ein Auszug ist darum für kaum eine Konfliktpartei je eine Möglichkeit. Aber der Regelungsbedarf ist hoch. Gibt es Streitigkeiten um Stockwerkeigentum, kann dieser deswegen sehr belasten.

Gerichtliche Auseinandersetzungen führen bei Stockwerkeigentümern aber nie zu einer guten Lösung. Denn das Gesetz blendet die zwischenmenschliche Ebene aus. Darum verpflichten sich die meisten Besitzer von Stockwerkeigentum schon zu Beginn auf eine Mediation für den Fall, dass es einmal zum Streit kommen sollte. Mediation macht selten mehr Sinn als unter Stockwerkeigentümern, die miteinander im Streit liegen. 

Die Klassiker beim Konflikt im Stockwerkeigentum sind:

  • Spielplatz- und Rasenbenützung
  • Gemeinschaftsräume
  • Renovationen, Unterhalt und Umbauten
  • Verschiedene soziale Gruppen untereinander
  • Nutzungsrechte
  • Uneinigkeit bei Erhöhung des Erneuerungsfonds

Mietstreitigkeiten: Mieter und Vermieter

Ein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, oder die Wohnung weist Schimmelflecken auf. Und die Rückzahlung der Mietkaution lässt auf sich warten. Es gibt genügend Anlässe für Mieter und Vermieter,sich in einem Mietstreit zu verzetteln. Gehen in der Folge beide vor Gericht, gibt es zwar eine verbindliche Entscheidung. Der Frieden bricht dann jedoch selten aus. Schlimmstenfalls versucht ein Vermieter, der sich wegen eines Urteils ungerecht behandelt fühlt, den Bewohner aus der Wohnung zu mobben. Oder ein erzürnter Mieter deckt den Vermieter mit Beschwerden ein. Klassiker beim Mietstreit sind:

  • Hausordnung
  • Wohnungsunterhalt
  • Waschküche
  • Mietzinse
  • Kündigung