Täter-Opfer-Ausgleich

Strafverfahren und Versöhnung

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Ergänzung zum Strafverfahren. Denn dort geht es um Schuld und Strafe nach Regeln des Gesetzes. Wer jedoch durch eine Straftat zum Opfer geworden ist, ist vor Gericht nur Zeuge. Sühne oder Gehör werden Opfern oft verwehrt.

Opfer: Schnell und unbürokratisch zur Anerkennung

In der Mediation nehmen Geschädigte von Straftaten hingegen aktiv teil. Dabei können Sie ihre Interessen formulieren. Und Vorstellungen darüber äussern, wie  eine Wiedergutmachung aussehen könnte. Sie können im geschützten Rahmen der Mediation auch ihre Angst oder ihre Verletzung ausdrücken. Dies kann eine heilende Wirkung haben. Darüberhinaus haben sie die Chance, schnell und unbürokratisch zu Schadenersatz zu kommen.

Mediation im Täter-Opfer-Ausgleich

Wer durch eine Straftat einen andern verletzt hat, kann in der Mediation aus eigenen Kräften und nach seiner Möglichkeit dem Gegenüber Wiedergutmachung leisten.

Gerade im Jugendstrafrecht bietet die Mediation auch die Gelegenheit, dass der Täter Reue zeigen kann. Dass er geradesteht, für das, was vorgefallen ist. Diese persönliche Wiedergutmachung wird teils auch im Erwachsenenstrafrecht juristisch gewürdigt. Das heisst, der Täter hat eine Chance auf ein milderes Urteil. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Opfer den Ernst einer Reue anerkennt.

Mediation Strafverfahren

Begegnungen zwischen Opfern und Tätern sind das Kernstück der sogenannten „restaurativen Justiz“. Opfer sollen kommunizieren können, wie sie gelitten haben und sp zu einem Ausgleich zu gelangen. Tätern soll das die Chance geben, die Auswirkungen ihrer Tat zu begreifen.

Aussergerichtliche Einigung

Meist führt man getrennte Vorgespräche, um herauszufinden, ob beide Parteien wirklich für den Dialog bereits sind. Dabei versuche ich herauszufinden, um was es dem Opfer primär geht, sei es Wiedergutmachung, Entschuldigung, ein Schlussstrich etc. Dann folgen gemeinsame Gespräche, in denen die offenen Fragen besprochen und eine Wiedergutmachung ausgehandelt wird. Am Schluss folgt eine Vereinbarung. Die Resultate werden in der Regel der Justiz mitgeteilt und diese entscheidet dann über den weiteren Verlauf.

Es liegt an den Strafverfolgungsbehörden, wie diese Lösung gewürdigt wird. Eine Verfahren einzustellen ist bei schweren Straftaten nicht möglich. Da kommt dann noch eine Verhandlung. In vielen Fällen, insbesondere bei Vorverfahren im Jugendstrafrecht kann die Justiz den Fall nach einer Einigung aber einstellen. Oft empfiehlt die Behörde auch einen Täter-Opfer-Ausgleich mittels Mediation.